Bordelle. Frauenhaus und Prostitution im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Universität Rostock (Historisches Institut), Veranstaltung: Hauptseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Zum Erscheinungsbild jeder entwickelten Gesellschaft gehört die gewerbliche Prostitution, welche ein gewisses Maß an Urbanisierung, Mobilität und Geldwirtschaft bedingt. Das spätmittelalterliche Dirnenwesen bzw. die frühneuzeitliche Prostitution konzentriert sich demzufolge besonders in den werdenden und wachsenden Städten. In einer strikt monogamen Gesellschaft, in der kaum mehr als dreißig Prozent der Bevölkerung die Möglichkeit hatte auf Eheschließung und Familiengründung zu hoffen, in der die Jungfräulichkeit der Braut nicht diskutierbar war, durch lange Ausbildungszeiten in vielen Berufsgruppen nur eine Spätehe realisiert werden konnte und die einen erheblichen Frauenüberschuss produzierte, in so einer gesellschaftlichen Ordnung konnte nicht auf die Ventilfunktion der Prostitution für angestaute Triebüberschüsse verzichtet werden. Besonders in einer Stadt mit vielen Fremden wäre jedes absolute Verbot illusorisch gewesen. Demzufolge haben sich die städtischen Obrigkeiten auch sehr früh für die pragmatische Auffassung des Kirchenlehrers Augustinus begeistern können und sich diese zu eigen gemacht. Dieser Lehrer von 'Sünde und Gnade' sah in der Prostitution ein unvermeidbares Übel, was man um schlimmere Gefahr für das Seelenheil zu vermeiden, in Kauf nehmen müsse. Um Auswüchsen des Dirnenwesens vorzubeugen wurden seitens der Obrigkeit Maßnahmen zur Kontrolle und Organisation der städtischen Prostitution ergriffen. Im Rahmen dieser Aktionen wurde ein bestimmtes Maß an Vergünstigungen oder Privilegien gewährt, womit das Dirnenwesen einen quasi 'öffentlichen', beinahe legalen Charakter bekam. Die Bandbreite reicht hier von der Konzentration der Dirnen auf bestimmte Straßen (Strichbildung) über die Einrichtung von so genannten Frauenhäusern, auf welche später noch ausführlicher einzugehen sein wird, die in Obhutgabe eines Frauenwirts, gesundheitliche Kontrollen durch den Stadtchirurgen, aber auch die Kennzeichnung durch Kleidung.(z.B. war den Dirnen häufig das Tragen bestimmter Abzeichen vorgeschrieben oder verboten sich in bestimmte Stoffe zu kleiden, sowie einen bestimmten Schmuck anzulegen) Kirchliche Anstalten, welche bekehrte Dirnen aufnahmen, konnten in manchen Städten mit Förderung rechnen bzw. wurden erstmalig zu diesem Zweck eingerichtet.

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