Braucht das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag eine 5%-Klausel?

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2,3, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung Durch meine, im Rahmen eines Referats vollzogene, Auseinandersetzung mit dem Wahlrechtssystem des Deutschen Bundestags fielen mir durch die 5% - Klausel verursachte Einschränkungen auf. Mit dieser Arbeit sollen unter anderem jene Einschränkungen, die Entstehung der Klausel, sowie die Stellungnahmen des Bundesverfassungsgerichts zu ihr dargestellt und bewertet werden. 2. Das Wahlrechtssystem des Deutschen Bundestags 2.1 Das personalisierte Verhältniswahlrecht Das deutsche Wahlsystem besteht aus einer Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahl und ist daher ein personalisiertes Verhältniswahlrecht. Eine Hälfte der insgesamt 656 Abgeordneten (ohne Überhangmandate) wird in 328 Einzelwahlkreisen nach dem relativen Mehrheitswahlsystem1 in 'allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl'2 gewählt. Ab der Bundestagswahl 2002 werden es nur noch 598 Abgeordnete und dementsprechend auch nur noch 299 Wahlkreise sein.3 Die andere Hälfte wird aufgrund der Landeslisten der Parteien nach dem Verhältniswahlsystem gewählt. Daher gibt es eine Erst- und eine Zweitstimme, wobei ein Stimmensplitting möglich ist. Mit der Erststimme wird der Bundestagskandidat gewählt, wobei die Reihenfolge der Kandidaten auf dem Stimmzettel von oben nach unten nach dem absoluten Stimmenanteil erfolgt, den die Partei des Bundestagskandidaten bei der vorherigen Bundestagswahl erzielen konnte. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt, deren Kandidaten nach einer Landesliste von den Parteien zusammengestellt werden, wodurch sie die Möglichkeit haben gezielt bestimmte Frauen und Männer ins Parlament zu bringen. So können im Wahlkreis unterlegene Kandidaten und Kandidatinnen mit einem vorderen Listenplatz dennoch ins Parlament einziehen.4

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