Briefwechsel 1951 bis 1983.

Carl Schmitt hatte, ungeachtet seiner Verbannung aus der akademischen Lehre 1945, bis ins hohe Alter einen großen informellen Schülerkreis. Einer dieser Enkelschüler ist der 1927 geborene Roman Schnur, der schon als Abiturient Schmitts »Verfassungslehre« las. Das Buch war für ihn eine Offenbarung und eine Initiation in das Wesen des Rechts und führte dazu, dass er eine jahrzehntelange intensive Korrespondenz mit dem Meister unterhielt. Insbesondere verband beide das Interesse an französischer Rechtsgeschichte und im Speziellen an französischem Staats- und Verfassungsrecht. Dabei hat das offene Bekenntnis Schnurs zu seinem »Lehrer« - über seinem Schreibtisch hingen die Bilder von Bodin, Hobbes und Schmitt - seiner Karriere durchaus geschadet; erlangte er doch erst spät und nach zahlreichen Enttäuschungen ein Ordinariat. Als Tübinger Professor wendete er dann den Blick nach Osten und hat zahlreiche wissenschaftliche Kontakte geknüpft, insbesondere mit polnischen Wissenschaftlern.

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