Bürgerlichrechtliche Ansprüche beim Unternehmenskauf

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 2,3, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten Jahren gewinnen Käufe und Verkäufe von Betriebsteilen und Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Da Unternehmenstransaktionen zumeist sehr komplex sind, wirken neben den beiden Kaufparteien oft auch externe Dritte, wie z.B. Wirtschaftsprüfer, mit. Außerdem kommt der Due Diligence, einem speziellen kaufrechtlichen Institut, das im Allgemeinen eine kaufvorbereitende Prüfung des Zielunternehmens darstellt, eine besondere Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund wird vorliegend ein vorgegebener Sachverhalt zum Recht des Unternehmenskaufs im Gutachtenstil bearbeitet. Mit Beantwortung der Fragestellung, welche Ansprüche der Käufer gegen den Verkäufer sowie gegen den Wirtschaftsprüfer hat, werden die im Fall enthaltenen Rechtsprobleme zum Thema Unternehmenskauf, notfalls auch unter Zuhilfenahme eines Hilfsgutachtens, nach dem aktuell geltenden Schuldrecht erörtert. Darin sind u.a. insbesondere folgende Probleme enthalten: Wann stellt ein Share Deal einen Unternehmenskauf dar? Kann die Ertragskraft und die Konkurrenzsituation eines Unternehmens eine Beschaffenheit sein? Wie verhält es sich mit den Aufklärungspflichten beim Unternehmenskauf? Kann ein Mitverschulden bejaht werden, wenn keine Due Diligence durchgeführt wird? Kann eine freiwillige Jahresabschlussprüfung als Werkvertrag mit Schutzwirkung für Dritte gewertet werden? Sind eventuelle Ansprüche eventuell verjährt? Im Rahmen der Fallbearbeitung wird dabei u.a. auf mögliche Ansprüche auf Minderung und auf Schadensersatz, auch nach den Grundsätzen der sog. culpa in contrahendo, sowie auf die sog. Beraterhaftung, Schadensersatz i.V.m. den Grundsätzen über den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, eingegangen. Vorschriften des Handelsgesetzbuchs werden jedoch nicht berücksichtigt. Des weiteren erfolgt u.a. auch eine Klärung, ob beim Erwerb einer 60%-igen Beteiligung an einer GmbH ein Share Deal oder ein Asset Deal vorliegt bzw. wann überhaupt die eine oder andere Art des Unternehmenskaufs anzunehmen ist. Zudem wird geprüft, ob ein Gewährleistungsausschluss aus § 442 Abs. 1 BGB abgeleitet werden kann. Gerade auch im Hinblick darauf, dass eine vom Verkäufer verlangte Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer fehlerhaft war, ist die Frage zu klären, ob der geschlossene Kaufvertrag eine Schutzwirkung zu Gunsten des Käufers entfalten kann.

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