Bundesländer und ihre Mitwirkungsrechte in der Europapolitik

Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 3,0, Universität Trier (Lehrstuhl für Internationale Beziehungen und Außenpolitik), Veranstaltung: Deutsche Europapolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit möchte die Mitwirkung und Kompetenzen der sechzehn deutschen Bundesländer innerhalb der Europäischen Union näher beleuchten. Dabei wird ein Überblick über die verschiedenen Abschnitten der europäischen Integration gegeben, welche die deutschen Bundesländer betreffen. Die aufgezeigten Abschnitte sind dabei die Einheitliche Europäische Akte (EEA, 1986), sowie die später folgenden und zusammenhängenden Verfassungswerke von Maastricht (1992), Amsterdam (1997), Nizza (2003) und Lissabon (2009). Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges, setzten die Staaten Europas alles daran, eine neue und friedlichere Ordnung, in West-, sowie später auch in Mittel- und Osteuropa aufzubauen. Besonders zu Beginn förderten die beiden Nachbarstaaten Frankreich und Deutschland gemeinsam den Prozess der wirtschaftlichen und geldpolitischen Einigung der europäischen Staaten. Der erste Schritt war die EGKS, die durch Robert Schuman und Jean Monnet mitbegründet wurde (Weidenfeld 2012: 103). Der voranschreitende Prozess dieser Vereinigung, führte zu sehr komplexen und interdependenten Strukturen innerhalb der Europäischen Union. Ein Teil davon ist unter anderem die Mitwirkung auf regionaler Ebene. Für diese regionale Ebene stehen in der Bundesrepublik Deutschland die verschiedenen Bundesländer. Dabei ist Deutschland ein Sonderfall. Bis in das Jahr 1995 hinein war die Bundesrepublik das einzige Mitglied in der Europäischen Gemeinschaft, das, eine föderale Struktur (mit der Verbindung von Bundestag und Bundesrat) aufwies.

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