Durch die Novelle des BPersVG vom 15. Juni 2021 ist das Gesetz nicht nur inhaltlich, sondern auch strukturell völlig verändert und neu gestaltet worden. Die 15. Auflage interpretiert in umfassender Weise die zahlreichen neuen Bestimmungen (u.a. Wahlrechtsgrundsätze, Vermeidung personalvertretungsloser Zeiten, Schaffung gesetzlicher Übergangs - und Restmandate bei Umstrukturierungsmaßnahmen, Digitalisierung der Personalratsarbeit, Beschlussfassung in Video - oder Telefonkonferenzen, Online-Sprechstunden, Übertragung von Personalversammlungen, elektronische Kommunikation, Informationsrechte/Datenschutz, Freistellungen, Beteiligungsangelegenheiten/ - verfahren, einvernehmliche Fristabsprachen und Reaktionsfristen). Die Neuordnung des BPersVG bedeutet eine große Umstellung. Dem Leser bietet der Kommentar eine umfassende Hilfe an.

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