Carlo Schmid und das Grundgesetz - Die verworfene Idee vom Senat als zweiter Kammer

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nachkriegszeit, Kalter Krieg, Note: 2, Ludwig-Maximilians-Universität München (Abteilung Neuere Neueste Geschichte), Veranstaltung: Herrscher, Stände, Untertanen in der frühen Neuzeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Grundgesetz ist für die Bundesrepublik Deutschland seit der Wiedervereinung ein Dokument, das Verfassungsstatus genießt - auch ohne eine Legitimation durch Volksentscheid. Es hat sich in den Jahren der Teilung Deutschlands offensichtlich als dauerhaft brauchbarer Grundstein für den westdeutschen Staat erwiesen und seinen provisorischen Charakter überwunden. Dass diese Endgültigkeit einmal für diesen Gesetzestext Realität werden sollte, war zu seiner Entstehung völlig offen. Besonders eine treibende und schaffende Kraft betonte bis zuletzt den Übergangsstatus des Grundgesetzes, nämlich Carlo Schmid. Als ausgebildeter Jurist und Verfassungsexperte leistete er entscheidende Beiträge zur Entstehung und Ausformulierung unserer heutigen Verfassung, was ihm zusammen mit den anderen Mitgliedern des Parlamentarischen Rates wohl zu Recht den Ruf 'Vater des Grundgesetzes' eingebracht hat. Zunächst sollen in dieser Arbeit sein Eintritt in die Politik der Nachkriegszeit kurz geschildert werden und seine ersten politisch bedeutsamen Stationen aufgezeigt werden. Der Hauptteil der Arbeit dreht sich um Schmids Wirken im parlamentarischen Rat. Sein umfassendes Engagement in beinahe allen Streitpunkten des Grundgesetzes soll hierbei nur knapp aufgereiht werden. Genauer befasst sich der vorliegende Text mit seinem Handeln in den jeweiligen Ausschüssen, wobei insbesondere Schmids Position zur Föderalismus- und Bikameralismusdebatte geschildert werden soll. Hierbei taucht die Frage auf, inwiefern sich Schmid gegen seine politischen Widersacher durchsetzen konnte und in welchen Punkten er mehr und mehr von seinem ursprünglichen Standpunkt in Kernfragen abweichen musste. Der engere Fokus soll sich hierbei auf Schmids umstrittener und schließlich fruchtloser Idee von einem Senat als zweiter Kammer begrenzen. Auch die Position der Besatzungsmächte soll kurz angerissen werden.

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