Chancen des Medizinischen Versorgungszentrums im Deutschen Gesundheitswesen

Inhaltsangabe:Einleitung: Nach § 95 SGB V gibt es unterschiedlichste Möglichkeiten, Chancen und Risiken ein Medizinisches Versorgungszentrum zu gründen. In Anbetracht der Kritiker aber auch der steigenden Akzeptanz dieser neuen Versorgungsform soll hier gezeigt werden, welche Alternativen es gibt und wie aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht die Gründungsmöglichkeiten für Interessenten sind. Ebenso soll dargestellt werden, wie die Entwicklung bis jetzt verlaufen ist und wie diese zukünftig aussehen könnte. In den letzten 20 Jahren wurde versucht das deutsche Gesundheitswesen mit vielen Reformgesetzen an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Durch den demographischen Wandel kommen auf immer mehr ältere Mitbürger immer weniger Einzahler in das System. Gleichzeitig werden aber auch die Kosten für die immer älter werdenden Menschen immer höher, da der medizinische Fortschritt auch mit Kostensteigerungen einhergeht. Alle früheren Reformen setzten nur bei einer Begrenzung der Ausgaben an, wie z.B. einer Beschränkung der Ausgaben für Arzneimittel oder ärztlichen Leistungen. Die von den Reformen festgelegten Ziele der Ausgabenbegrenzungen wurden aber regelmäßig verfehlt. Größtes Hemmnis bei den Reformen waren die Widerstände der Interessenverbände und die strikte Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung, die praktisch zur doppelten Vorhaltung von Ressourcen und Diagnostik führte. Strukturelle Änderungen der Leistungserbringer konnten erstmals mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) durchgesetzt werden. Hauptintension des Gesetzes war, die verkrusteten Strukturen im Gesundheitswesen aufzubrechen und diesen Markt wettbewerbsfähig auch für den europäischen Markt gestalten zu können. Die Nationalen Gesundheitssysteme unterliegen zwar noch nicht dem Druck eines geöffneten europäischen Marktes, aber dieser Ausnahmetatbestand wird zunehmend aufgeweicht werden. Weiter sollte auch die strikte Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung mit der integrierten Versorgung nach §§ 140a ff. SGV V aufgeweicht werden, um den Weg frei zu machen für Einsparungsmöglichkeiten bei der Verwendung der Ressourcen. Der Wettbewerb zwischen den Leistungserbringern soll durch eine neue Form der Leistungserbringung, dem medizinischen Versorgungszentrum zusätzlich gefördert werden. Das Medizinische Versorgungszentrum muss sich auf einem Gesundheitsmarkt etablieren, deren Bedürfnisse nach schneller und umfassender Betreuung und Versorgung der Patienten [...]