Christliche Werte im Bürgerlichen Recht.

Die europäische Rechtskultur prägt eine institutionelle Verzahnung von Staat und Kirche. Diese hat auch im deuschen Bürgerlichen Recht ihre Spuren hinterlassen. Die Arbeit geht der Frage nach, auf welche Weise christliche Werte die Entstehung ausgewählter Einzelnormen des BGB beeinflusst haben und ob sie auch heute in den Normen fortwirken. Christliche Werte wie Nächstenliebe, Versprechenstreue oder die Sonntagsheiligung, haben vor allem über das kanonische Recht und das Engagement der Zentrumspartei Eingang in das BGB gefunden. Bis heute sind sie etwa beim Wucherverbot, bei der Bindung an einseitige Versprechen und in den Sonntagsfristregelungen im BGB vertreten. Aber christlich geprägte Normen im BGB verlieren an Bedeutung. Die Zukunft der Einbindung außerrechtlicher Wertungen in das Recht liegt deswegen in privatautonomen Vereinbarungen.

Clara zu Löwenstein studierte von 2009 bis 2014 Rechtswissenschaften an der Albrecht-Ludwig-Universität zu Freiburg im Breisgau. Daneben Lehrausbildung zur Katechistin in Heiligenkreuz. Studentische Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Internationales Privatrecht der Universität Freiburg, Prof. Marc-Philippe Weller. Erstes Juristisches Staatsexamen 2014. Promotionsstudium an der Karl-Ruprecht-Universität in Heidelberg bei Prof. Weller. Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Internationales Privatrecht der Universität Heidelberg. Seit 2017 Referendariat am Oberlandesgericht Brandenburg mit Stationen in Neuruppin, Berlin und München.