Cloud Computing - Herausforderungen an den Rechtsrahmen für Datenschutz.

Cloud Computing steht für das flexible, dynamische, skalierbare und bedarfsorientierte Anbieten, Nutzen und Abrechnen von Infrastruktur- und Anwendungskomponenten über das Internet »als Dienst«. Die vielfältigen Chancen und Vorteile von Cloud Computing treffen jedoch auf einen Rechtsrahmen, der die Besonderheiten (global) verteilter, multimandantenfähiger und virtualisierter IT-Infrastrukturen konzeptionell noch gar nicht zu berücksichtigen hatte. Die zentralen Herausforderungen von Cloud Computing an den Rechtsrahmen für Datenschutz werden auf Grundlage des BDSG und der Entwicklungen im Zuge der EU-Datenschutzreform praxisnah und anhand typischer Spannungsfelder erörtert. Im Fokus stehen das anzuwendende Datenschutzrecht, der Personenbezug von Daten, die Daten- und Informationssicherheit sowie die Auftragsdatenverarbeitung. Da globale Datenströme das technische Rückgrat einer globalisierten Weltwirtschaft bilden, liegt ein Schwerpunkt auch auf internationalen Datentransfers - aus Gründen der Praxisrelevanz vor allem in die USA auf Basis der »Safe-Harbor-Vereinbarung«.

Thorsten Hennrich studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Passau und Lausanne (Schweiz). Den juristischen Vorbereitungsdienst im OLG-Bezirk Frankfurt am Main schloss er im Jahr 2010 mit dem zweiten Staatsexamen ab. Er promovierte an der Universität Passau bei Prof. Dr. Dirk Heckmann zur Thematik von Cloud Computing und Datenschutz. Thorsten Hennrich war von 2001 bis 2015 Geschäftsführer eines europaweit tätigen Rechenzentrums- und Cloud-Anbieters. Seit dem Jahr 2011 ist er in Frankfurt am Main als Rechtsanwalt zugelassen und berät Unternehmen im Bereich des Informationstechnologierechts.

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