'Compliance Governance' und 'Whistleblowing': Anreize zur Selbstreinigung oder zum Gang in die Öffentlichkeit?

Inhaltsangabe:Einleitung: Korruption ist eine Wachstumsbranche. Der volkswirtschaftliche Schaden durch Wirtschaftskriminalität in Deutschland betrug im Jahr 2006 nach Schätzungen des Bundeskriminalamtes mindestens 4,4 Milliarden Euro. Dieser Betrag entsprach beinahe genau der Hälfte des in der Bundesrepublik erfassten Gesamtschadens durch Kriminalität, obwohl der Anteil der numerischen Wirtschaftsstraftaten daran nur 1, 7 % betrug. Der materielle und immaterielle Schaden, die nicht erfasste Dunkelziffer, sowie die mitunter beträchtlichen Folgekosten werden überwiegend allein von den Unternehmen und im Hinblick auf ihre indirekten sozialen und volkswirtschaftlichen Auswirkungen von der Allgemeinheit getragen. Wie durch eine inzwischen große Zahl von Studien belegt ist, bildet Korruption als Subform der Wirtschaftskriminalität, ein signifikantes Problem im internationalen Geschäftsbereich. Dies gilt auf Grund des Geschäftsumfanges und der entsprechenden öffentlichen Wahrnehmung, insbesondere für große und mittelständische Unternehmen. 2005 wurden in Deutschland 14 687 Korruptionsstraftaten durch das BKA erfasst. Der signifikante Anstieg von 93 % im Vergleich zum Vorjahr ist mehreren Großverfahren mit einer Vielzahl von Einzelstraftaten zuzuschreiben. Grundsätzlich ist bei den Statistiken zur Korruption zu beachten, dass Korruptionsfälle in Unternehmen aufgrund befürchteter Imageschäden häufig ausschließlich intern behandelt werden. Daneben ist von einer hohen Dunkelziffer nicht entdeckter Korruptionsfälle in Deutschland auszugehen. Nach Schätzungen rangiert der pro Jahr in Deutschland durch Korruption verursachte volkswirtschaftliche Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe. Dementsprechend vielfältig sind die Möglichkeiten Korruption zu bekämpfen bzw. frühzeitig zu verhindern. Die Bekämpfung von Korruption fokussierte sich in Deutschland klassischerweise bislang vor allem aus der strafrechtlichen Perspektive. Neuere internationale und nationale Bestrebungen gehen dahin, den rechtlichen Schutz von Geheimnisverrätern im öffentlichen Interesse, sog. ‘Whistleblower’, zu forcieren. Aber auch andere Fachdisziplinen stellen immer mehr Überlegungen an, um den mannigfaltigen Korruptionsphänomenen Einhalt zu gebieten. Aktueller Popularität erfreut sich die Bestrebung in der Privatwirtschaft durch die Einführung von sog. ‘Compliance-Programmen’ ein regelkonformes Verhalten im Unternehmen i.S.e. Selbstreinigung zu bewirken. Die vorliegende Arbeit erläutert [...]

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