Coniuratio Treverensis - Eine Interpretation zum Verbot der Schwureinigung von Trier im Jahr 1161

Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,7, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Veranstaltung: Städte im Mittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit dem Verbot 'einer gewissen Schwureinung' bzw. Kommune (cuiusdam communionis) zu Trier im Jahre 1161. Dieses Verbot war ein Beschluss des 'allgemeinen Hoftages' und des Kaisers Friedrich I. 'Barbarossa'. Der zu interpretierende Brief wurde von Konrad, Pfalzgraf bei Rhein, an die 'Bürger' der Stadt Trier (burgensibus de Treveri) gerichtet. In ihm verbietet er der Kommune, in seinem Namen gegen den erzbischöflichen Stadtherrn vorzugehen. Ziel der vorliegenden Arbeit soll eine Interpretation des von Konrad geschriebenen Briefes sein. Dazu müssen erst die historischen Rahmenbedingungen geklärt werden. Der übergeordnete historische Kontext, die Emanzipation der Ministerialität und, übertragen auf den konkreten Fall, die Ausbildung der Trierer Kommune bis zum Verbot 1161 werden im Anschluss erläutert und beleuchtet. Fast noch wichtiger jedoch ist es, die für die historischen Vorgänge um 1161 wichtigen Handlungsträger vorzustellen, ihre diversen Interessen zu erklären und ihre Beziehungen zueinander aufzuzeigen. Dies sind Kaiser Friedrich I. 'Barbarossa', Hillin von Fallemagne, Erzbischof von Trier, Konrad von Staufen, Pfalzgraf bei Rhein und, eingeschränkt, Ludwig von der Brücke (de Ponte). Auf diese Weise wird eine Interpretation der Quelle verständlich und nachvollziehbar.