'Consilium et auxilium'. Der 61§ der Magna Carta

Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Geschichte - Allgemeines, Note: 2,0, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Der 61. Artikel der Magna Carta ist wohl einer der bedeutendsten und gleichzeitig berühmtesten Artikel in der englischen Geschichte. Der Artikel wird als zukunftsweisend angesehen und oftmals in Verbindung mit dem Ursprung des Parlamentarismus zitiert. In der folgenden Arbeit soll es jedoch nicht um den Artikel in Hinblick auf spätere Zeiten gehen. Stattdessen soll er Gegenstand eines Vergleichs werden, der sich hingegen auf die Zeiten vor der Magna Carta beziehen soll. So soll § 61 der Magna Carta mit dem Consilium des Lehnrechts verglichen werden. Es sollen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten herausgearbeitet und gegebenenfalls Verbindungen geschlossen werden. Um solch einen Vergleich anzustellen, ist es zunächst erst einmal nötig, die Hintergründe zu erforschen. Deshalb wird als Erstes ein ereignisgeschichtlicher Umriss des englischen Reiches zu Vorzeiten der Magna Carta gegeben. Dieser Umriss beginnt mit der Regierungszeit Heinrich II. und endet über Herrschaft Richards Löwenherz mit Johann Ohneland und der Unterzeichnung der Magna Carta. Dass die Ereignisgeschichte im Zusammenhang mit dem 61. Artikel der Magna Carta nicht ganz unwichtig ist, zeigt sich im nächsten Kapitel. In diesem soll noch einmal genauer herausgestellt werden, wie es letztendlich zum Aufstand der Barone kam, welcher bekanntlich zur Entstehung der Magna Carta führte. Danach wird die Idee der Magna Carta wiedergespiegelt um anschließend den 61§ der Magna Carta, welcher schließlich Hauptgegenstand dieser Ar-beit sein soll, zu bearbeiten. Nachdem dann also der 61. Artikel der Magna Carta und seine Hintergründe erarbeitet wurden, wird als Nächstes das Consilium des Lehnsrechts angeschaut. Dazu wird als Erstes ein Blick auf die Grund-strukturen des Lehnsrechts geworfen, um schließlich den Belehnungsakt etwas genauer zu schildern. Bevor es dann endlich zum Vergleich kommt, soll der Treueid mit dem consilium etwas deutlicher geschildert werden. Im letzten Kapitel kommt es dann schlussendlich zum konkreten Vergleich zwischen dem consilium des Lehnrechts und dem Artikel der 25 Barone.

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