Criminal-Compliance im interdisziplinären Kontext: Die Legitimierung von Compliance-Tätigkeiten und Maßnahmen sowie deren Verwertbarkeit im deutschen Strafverfahren

Die Studie erörtert das aktuelle strafprozessuale Problem rundum Criminal-Compliance. Der Leser wird strukturiert an das Problem herangeführt, indem im ersten Komplex die Begriffsbestimmung von Criminal-Compliance dargelegt und die eigentliche Legitimation von Criminal-Compliance illustriert wird. Im Rahmen der Erörterung wird ersichtlich, dass Criminal-Compliance nicht nur das materielle und formelle Strafrecht betrifft, sondern interdisziplinäre Bereiche beinhaltet (z. B. Ethik, Arbeitsrecht, pp.). Im Rahmen des umfassenden Criminal-Compliance- Tätigkeitsfeldes werden vorliegend zwei essenzielle Ermittlungsmethoden (Interview/ Datenscreening) erläutert, die bei jeder Compliancetätigkeit, bei denen Delinquenz ermittelt wird, eine Rolle spielen. Weiterhin wird beleuchtet, ob die ¿moderne¿ Strafverfolgungsbehörde sich dem Know-How der Compliance- Berater bedient oder sogar die Ermittlungshandlungen outsourct sowie in Kooperation mit diesen das Ermittlungsverfahren führt. Der Schwerpunkt der Studie liegt in der Verwertbarkeit der erlangten rechtmäßigen und/oder rechtswidrigen Beweismittel durch die Compliance- Berater im Strafprozess. Schlussendlich wird illustriert, ob Beweismittel von Compliance-Beratern, die diese aus dem Ausland erlangt hatten, auch in einem nationalen Strafverfahren eingebracht werden können, denn viele Unternehmen operieren bereits international und haben daher mehrere Niederlassungen in den verschiedensten Ländern. Die Studie umfasst daher alle essenziellen Probleme, unter der Berücksichtigung der aktuellen Rspr. und der h. L., die im Zusammenhang mit Criminal- Compliance-Tätigkeiten stehen.