Cross Border Treatment - Die Arzthaftung wird europäisch

Die Internationalisierung bzw. die Europäisierung macht auch vor dem Arzthaftungsrecht nicht halt. Ob es um die Behandlung eines Urlaubers geht oder um schönheitschirurgische Eingriffe im Ausland, in all diesen Situationen werden mehrere Rechtsordnungen berührt. Die Frage, welches Recht anzuwenden ist, beantwortet das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht. Die Beiträge des XX. Kölner Symposiums der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e. V. zeigen die verschiedenen Anforderungen der europäischen Arzthaftung auf.

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