Cybermobbing.

In dieser strafrechtlich-kriminologischen Untersuchung wird das derzeit viel diskutierte Phänomen Cybermobbing in den Blick genommen. Es kann gravierende Folgen für die Betroffenen haben. Dies zeigen die Ergebnisse zahlreicher empirischer Untersuchungen, die für diese Arbeit ausgewertet wurden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse bilden die Basis für eine umfassende strafrechtliche Analyse. Sie zeigt, dass den Beleidigungsdelikten und den Tatbeständen zum Schutz des Rechts am eigenen Wort und Bild die größte Bedeutung zukommt. Verwirklicht werden können aber auch Straftaten gegen die persönliche Freiheit, das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung, Urkundendelikte und weitere Tatbestände des Kern- sowie des Nebenstrafrechts. Die Delikte werden überwiegend durch die Einzelhandlungen eines Cybermobbingverlaufs erfüllt. Bei einigen Tatbeständen kann aber auch eine Mehrzahl von Einzelhandlungen bzw. der Cybermobbingprozess relevant werden. Die Untersuchung erstreckt sich überdies auf ausgewählte Aspekte des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass ein ausreichender strafrechtlicher Schutz vor Cybermobbing besteht, der durch außerstrafrechtliche Regelungen flankiert wird. Eine verschiedentlich geforderte Einführung eines Cybermobbingtatbestandes ist daher entbehrlich; in einzelnen Punkten besteht indes Reformbedarf. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Promotionspreis 2020 der Eberhard Karls Universität Tübingen sowie mit einem Preis der Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung.

Caprice Doerbeck studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Nach dem Ersten Juristische Staatsexamen im Jahre 2016 promovierte sie dort unter Betreuung von Professor Dr. Jörg Kinzig, an dessen Lehrstuhl sie als akademische Mitarbeiterin tätig war. Die Promotion erfolgte 2019. Caprice Doerbeck erhielt 2020 den Promotionspreis der Universität Tübingen im Fach Rechtswissenschaften. Das Zweite Juristische Staatsexamen legte sie 2020 im Bezirk des OLG Stuttgart ab. Sie ist seit November 2020 in der Justiz des Landes Baden-Württemberg tätig.