Darlegungs- und Beweislast bei Internetauktionen

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,3, Universität Paderborn (Rechtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Internetauktionen bzw. Onlineauktionen, die von verschiedenen Internetauktionshäusern durchgeführt werden, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Fast 200 Internetauktionshäuser allein im deutschsprachigem Raum bieten mittlerweile ihre Dienste an. In Deutschland avancierte der deutsche Ableger des US-Auktionshauses ebay mit rund zehn Millionen Kunden zum uneingeschränkten Marktführer.3Das Angebot der Auktionshäuser reicht vom Komplettangebot bis hin zum Spezialangebot, wie Antiquitäten oder Uhren. Selbst der deutsche Zoll versteigert mittlerweile auf seiner Homepage gepfändete oder beschlagnahmte Waren. Als gebräuchlichste Auktionsform hat sich bei den Auktionshäusern die Langzeitauktion durchgesetzt, die durch ein Versteigerungsende durch Zeitablauf gekennzeichnet ist. Der Artikel wird auf der Website des Auktionshauses eingestellt, und es können Gebote darauf abgegeben werden. Am Ende der Auktionszeit wird automatisch das bis dahin vorliegende Höchstgebot berücksichtigt. Der Unterschied zur herkömmlichen Auktion liegt darin, dass es keinen Versteigerer gibt, der über den Zuschlag entscheidet. Eine andere, allerdings sehr seltene Form, ist die Liveauktion, die sehr stark an die herkömmliche Auktion angelehnt ist. Sie ist gekennzeichnet durch einen Ablauf durch Zuschlag seitens eines Moderators. Zu einem festgelegten Termin werden im Rahmen einer abgeschlossenen Auktion auf der Webseite des Auktionshauses Versteigerungsgegenstände präsentiert und meist in wenigen Minuten versteigert. Daneben bietet viele Internetauktionshäuser auch Sonderformen von Versteigerungen an, wie beispielsweise Abwärtsversteigerungen, Powerauktionen oder die Möglichkeit einen Artikel durch 'Sofort-Kauf' zu erwerben. Neben den privaten Verbrauchern, die Internetauktionen als virtuellen Flohmarkt nutzen, haben mittlerweile auch Unternehmen die Vorzüge dieses neuen Absatzsystems entdeckt und bieten ihre Neuwaren bei Internetauktionen an. Doch mit zunehmender Beliebtheit von Internetauktionen steigen auch die ungeklärten Rechtsfragen dieser neuen Absatzform, u.a. inwieweit die Regelungen über den Fernabsatz Anwendung auf Internetversteigerungen finden. Nachfolgend soll auf die Darlegungs- und Beweislast der verschiedenen Problembereiche von Internetauktionen eingegangen werden. Dazu soll zunächst ein kurzer Überblick über die praktische Bedeutung der Beweislast im Zivilprozess dargestellt werden, sowie eine kurze Einführung über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Internetauktionen.