Darstellung einer effektiven Verwaltungssteuerung anhand von Produkten, Zielen und Kennzahlen im Neuen Kommunalen Finanzmanagement am Beispiel des Bürgerservices bei der Stadt Recklinghausen

Inhaltsangabe:Einleitung: „Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht“. Strukturänderungen in der Gesellschaft, geringes Wirtschaftswachstum, kontinuierlich hohe Arbeitslosigkeit, expandierende Kosten der Sozialhilfe und zusätzliche Belastungen durch die deutsche Einheit haben den finanziellen Spielraum der kommunalen Haushalte spürbar verengt. Ein Erhöhen von Steuern und Entgelten für kommunale Dienstleistungen, Einsparungen bei den Personal- und Sachausgaben, zusätzliche Kreditaufnahmen, der Verkauf kommunalen Vermögens und eine konsequente Aufgabenkritik sind häufig ergriffene Maßnahmen zur Überwindung der kommunalen Haushaltskrisen, die jedoch zunehmend an ihre Grenzen stoßen. Die Kommunen müssen deshalb neue Wege suchen, um die Kosten- und Leistungsstrukturen zu optimieren und so im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten die Effektivität, Wirtschaftlichkeit und Qualität der kommunalen Leistungen zu verbessern. Diese Ziele lassen sich nicht mehr mit den bisherigen Haushaltsinstrumentarien erreichen. Mit der Reform des öffentlichen Rechnungswesens von der Kameralistik zum doppischen Buchungsschema sind eine Reihe von Zielen verbunden, zu denen die Stärkung der strategischen Entscheidungsfähigkeit und das eigenverantwortliche Handeln sowie die Verbesserung der langfristigen Planungsqualität der Verwaltung zählen. Das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) bringt Licht ins Dunkel der kommunalen Haushalte. Es ermöglicht die Darstellung des Gesamtressourcenaufkommens und -verbrauchs sowie des kommunalen Vermögens. Das NKF unterstützt die Outputorientierung durch Hervorheben der Ziele und Ergebnisse des Verwaltungshandelns als auch eine flexible Mittelbewirtschaftung. Dabei steht das Ressourcenverbrauchskonzept im Mittelpunkt der Planung und Bewirtschaftung des neuen kommunalen Haushalts und dient zukünftig der vollständigen und periodengerechten Abbildung des geplanten Verbrauchs von Vermögen und Zuwachses an Vermögenswerten. Im Finanzplan und in der Finanzrechnung werden alle Geschäftsvorfälle abgebildet, die das finanzielle Vermögen der Kommune verändern. Innerhalb der sogenannten Drei-Komponentenrechnung liefert schließlich die Bilanz zum Bilanzstichtag die notwendigen Aussagen über das Gesamtvermögen und die Finanzierung des Vermögens. Obwohl viele Gemeinden in ihrer finanziellen Handlungsfreiheit aufgrund der strukturellen Situationen stark eingeschränkt sind und ein entsprechender Konsolidierungsbeitrag [...]