Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Handlungsanweisungen für die Praxis

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,0, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Nürtingen, Veranstaltung: Oberseminar, 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Deutschland ist mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) der Verpflichtung nachgekommen, vier von der EU verfasste Richtlinien zum Schutz vor unzulässiger Benachteiligung, in geltendes Recht umzusetzen. Durch das AGG sollen Benachteiligungen aufgrund der Diskriminierungsmerkmale Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität verhindert oder beseitigt werden. Das Gesetz ist in vier Artikel gegliedert, wobei der Artikel 1 das eigentliche Gesetz zum Schutz vor Benachteiligung, also das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG enthält. Artikel 2 enthält das Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten, das 'SoldGG'. In Artikel 3 befinden sich verschiedene Änderungen in anderen Gesetzen und Artikel 4 beinhaltet die Vorschriften über das Inkrafttreten des Gesetzes. Das AGG selbst ist in sieben Abschnitte untergliedert. Abschnitt 1 stellt den allgemeinen Teil des AGG dar, Abschnitt 2 befasst sich mit dem Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung und Abschnitt 3 beinhaltet den Schutz vor Benachteiligung im Zivilverkehr. In Abschnitt 4 findet man Vorschriften zum Rechtsschutz, in Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse. Abschnitt 6 ordnet die Errichtung einer Antidiskriminierungsstelle an und Abschnitt 7 enthält die Schlussvorschriften. Diese Arbeit beschäftigt sich mit den für das Arbeitsrecht wohl relevantesten Abschnitten 1 und 2, Ausführungen darüber hinaus würden den Rahmen dieser Arbeit sprengen. In Kapitel 2 wird auf die Entstehung des AGG eingegangen. In Kapitel 3 wird der Inhalt des Gesetzes dargestellt und Kapitel 4 bietet Hilfestellung, wie das neue Gesetz in der Praxis umgesetzt werden kann. Diese Handlungsempfehlungen können auf keinen Fall als komplett interpretiert werden, da hier die Rechtsprechung der kommenden Jahre sicher weitere Handlungsoptionen aufzeigen wird und in dieser Arbeit nur auf die wichtigsten Punkte eingegangen wird. Kapitel 5 enthält ein Fazit über die von mir verfasste Ausarbeitung.

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