Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und der Schutz vor Diskriminierung durch algorithmische Entscheidungssysteme

Der Einsatz algorithmischer Entscheidungssysteme (ADM-Systeme) stellt das Antidiskriminierungsrecht vor neue Herausforderungen. ADM-Systeme haben ein hohes Diskriminierungspotenzial, gleichwohl bleiben die Diskriminierungen oft im Verborgenen. Das Rechtsgutachten untersucht, inwieweit das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geeignet ist, mit Diskriminierungen durch ADM-Systeme umzugehen. In die Prüfung einbezogen ist auch der Entwurf der sogenannten KI-Verordnung. Es wird erörtert, welche Schutzlücken im AGG für die von Diskriminierung durch ADM-Systeme Betroffenen bestehen, wie sie geschlossen werden können und wie der Bereich der Rechtsdurchsetzung gestärkt werden kann. Die Autor:innen Prof. Dr. iur. Indra Spiecker gen. Döhmann, LL.M (Georgetown Univ.) ist Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Informationsrecht, Umweltrecht, Verwaltungswissenschaft und Direktorin der Forschungsstelle Datenschutz an der Goethe-Universität Frankfurt sowie Direktorin KASTEL - Institut für Informationssicherheit und Verlässlichkeit, Karlsruher Institut für Technologie. Prof. Dr. iur. Emanuel V. Towfigh ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik und Direktor des BRYTER Center for Digitalization and Law an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden.

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