Das Arbeitszeugnis im Lichte des Datenschutzrechts

Das Arbeitszeugnis befindet sich in der Krise. Stimmen werden lauter, die inflationär vergebene Bestnoten, nichtssagende Wendungen bei vielsagenden Auslassungen und einen im Verhältnis zu den Kosten nur geringen Nutzen anmahnen. Ein Grund hierfür liegt in den rein arbeitsrechtlichen Vorgaben, die Rechtsprechung und Literatur zu § 109 GewO etabliert haben. Die Arbeit nimmt erstmals den ergänzenden Blickwinkel des Datenschutzrechts ein und entwickelt anhand von § 26 BDSG und Artikel 82 DS-GVO neue Lösungsansätze für den Inhalt des Arbeitszeugnisses und die damit verbundenen Haftungsfragen. So verhilft sie dem Datenschutzrecht bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zum Durchbruch und wirkt dem Bedeutungsverlust entgegen.