Das Außenwirtschaftsgesetz

Nach den ehemaligen Devisenbewirtschaftungsbestimmungen, die alliierten Ursprungs waren, galt auf dem Gebiete der Außenwirt­ schaft das Verbotsprinzip, das allerdings durch eine Vielzahl von Bestimmungen aufgelockert wurde. Jedoch war immer noch ver­ boten und strafbar, was nicht ausdrücklich "allgemein" oder durch "besonderen" Verwaltungsakt genehmigt worden war. Im Außenwirtschaftsgesetz wird dagegen der Grundsatz der Frei­ heit verkündet, zwar mit dem Vorbehalt der Möglichkeit von Be­ schränkungen, deren Kenntnis aber nicht annähernd ein solches Problem darstellt wie das Ausfindigmachen der zutreffenden Ge­ nehmigung in dem früheren Wust von Bestimmungen. Das AllBen­ wirtschaftsgesetz bringt daher besonders für die kaufmännische Praxis eine ganz erhebliche Arbeitserleichterung. Wichtig bleibt aber immer noch zu wissen, welche - geringe - Anzahl von Rechtshandlungen genehmigungspflichtig und welche Vielzahl meldepflichtig ist. Dies gilt nicht nur für die ausführenden Organe, sondern auch für die Aufsichtspersonen und die berufenen Vertreter der Firmen, zumal diese bei Verstößen Untergebener u. U. empfindlich bestraft werden können. Das Buch soll deshalb vornehmlich die kaufmännische Praxis an­ sprechen; deshalb ist auch bei der Kommentierung der kauf­ männische Gesichtspunkt betont. Ein Stichwortverzeichnis soll es dem Leser ermöglichen, die ihn besonders interessierenden Einzel­ heiten schnell aufzufinden.