Das Beweisrecht in den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Das Bundesverfassungsgericht ist bei der Ermittlung und Feststellung von entscheidungserheblichen Tatsachen prozessualen Regeln unterworfen. Diese Regeln wurden in der Wissenschaft bisher nur rudimentär behandelt, was v. a. daran liegen dürfte, dass das Gericht höchst selten »klassisch« Beweis erhebt. Ungeachtet dessen kommt dem Gericht in nahezu jedem Verfahren die Aufgabe der Rechtsanwendung auf einen spezifischen Sachverhalt zu und es entscheidet über diesen Sachverhalt unter den jeweiligen rechtlichen Vorzeichen in erster (und letzter) Instanz. Das Gericht uss somit eigene Tatsachenfeststellungen treffen, will es das Recht im konkreten Fall zutreffend anwenden. Die vorliegende Grundlagenarbeit widmet sich der Analyse und Entwicklung des dabei zwingend zu wahrenden verfassungsprozessualen Beweisrechts. Beleuchtet werden u. a. die Beweisbedürftigkeit entscheidungserheblicher Tatsachen, bestehende Mitwirkungslasten Dritter, das Beweiserhebungsverfahren sowie Fragen der Beweiswürdigung.

Charlotte Bartmann studied law at the Ruprecht-Karls-University of Heidelberg with a focus on tax law. After her studies she worked as a research assistant at the chair for German and European administrative law at the University of Heidelberg. Subsequently, Charlotte Bartmann completed her legal traineeship in the district of the Higher Regional Court of Karlsruhe. Since August 2019 she is working as a lawyer in the tax law department at Linklaters in Munich.