Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - Die größte Reform des deutschen Bilanzrechts seit über 20 Jahren und die Auswirkungen auf einen Einzelabschluss

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 1,8, Europäische Fernhochschule Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat Mitte November 2007 einen Referentenentwurf zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vorgelegt. Hierdurch erleben die deutschen Bilanzierungsregeln ihre fundamentalste Änderung seit dem Bilanzrichtliniengesetz von 1985. Der Gesetzgeber beabsichtigt mit dem BilMoG eine Fortentwicklung der Bilanzierung und eine Angleichung an die internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen nach IFRS . Als Reaktion auf den Referentenentwurf wurden am 21. Mai 2008 im Regierungsentwurf zum BilMoG die Anregungen und Kritiken der kreditwirtschaftlichen Verbände, der Praxis und der Wissenschaft aufgegriffen, die sich in einigen wesentlichen Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf vom November niederschlugen. Hinter dem Regierungsentwurf zum BilMoG steht die Absicht im Vordergrund, das deutsche Bilanzrecht wettbewerbsfähiger zu machen ohne dabei jedoch die HGB-typischen Bemessungsfunktionen für Ausschüttungen und steuerliche Gewinnermittlung außer Acht zu lassen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den wesentlichen Änderungen, die sich durch das BilMoG für die Einzelbilanzierung ergeben werden. Der Fokus wird dabei auf die Befreiung von der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht für bestimmte Unternehmen, die Bewertung von Rückstellungen , latente Steuern, die Bewertung von Herstellungskosten und immateriellen Vermögenswerten, handelsrechtliche Bewertungseinheiten und die daraus resultierenden Konsequenzen für die Kreditanalyse einer mittelständischen Sparkasse gelegt. Es soll insbesondere der Frage nachgegangen werden, ob die tiefgreifende Reform des Bilanzrechts für kleine oder mittelständische Unternehmen von Vorteil oder eher nachteilig sein kann. Die Ausführungen werden sich hierbei auf den Jahresabschluss (Einzelabschluss) beziehen. Der Grund für diese Fokussierung liegt darin, dass sich der Großteil der Bilanzierenden in Deutschland, der Mittelstand, auf die Änderungen die BilMoG für den Jahresabschluss mit sich bringen wird, vorbereiten muss. Hierzu werden das bislang geltende HGB mit dem bestehenden Regierungsentwurf zum BilMoG und die sich daraus ergebenden Änderungen (HGB-E) verglichen. Zur Verdeutlichung der Unterschiede wird eine Bilanzierung entsprechend des BilMoG, bzw. des HGB-E durchgeführt. Da es sich bei dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz bislang lediglich um einen Gesetzesentwurf handelt, dient der entsprechende Regierungsentwurf vom 21. Mai 2008 als Grundlage für diese Thesis.