Das Delikt des Aufstandes als Majestätsverbrechen im Russland der Frühen Neuzeit 1600-1800
Autor: | Köpp, Heidi |
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EAN: | 9783656330776 |
Auflage: | 002 |
Sachgruppe: | Geschichte |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 36 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 13.12.2012 |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Technische Universität Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der vorliegenden Arbeit soll es sein, die Rechtsverhältnisse im Russland der Frühen Neuzeit in Bezug auf das Delikt des Majestätsverbrechens in einem Untersuchungszeitraum vom Beginn des 17. Jahrhunderts bis 1801 darzustellen, um daraus dann im Speziellen durch Vergleiche mit den europäischen Ländern Deutschland, England und Frankreich Besonderheiten der russischen Rechtssprechung und Geschichte herauszufiltern. Eine Beschränkung auf das europäische Festland wird also vorgenommen. Konkret soll dies am Beispiel von zwei bedeutenden Aufständen im Spiegel der Majestätsverbrechen geschehen. Dementsprechend gliedert sich die Arbeit in zwei große Abschnitte: Im ersten Abschnitt wird ein Überblick über das russische Rechtssystem gegeben, um es dann anschließend in einen internationalen Vergleich zu setzen. Nach der Erläuterung der allgemeinen Grundlagen des russischen Rechts folgt im zweiten Teil der Arbeit die genauere Untersuchung einer Ausprägung des Deliktes des Majestätsverbrechens: Der Aufstand. Dessen historischer Hintergrund mit zwei Beispielen, Ergebnissen und Auftauchen im wichtigsten russischen Gesetzwerk, dem Ulöenie, mit Bezug auf andere Länder macht den Inhalt des zweiten Teils aus. Primär werden in der vorliegenden Arbeit die Werke von drei Autoren verwendet, welche sich intensiv mit der russischen (Rechts-) Geschichte auseinandergesetzt haben: Angela Rustemeyer schreibt vor allem über das Majestätsverbrechen als solches und ordnet seine Bedeutung in die Geschehnisse des 17. Und 18. Jahrhunderts ein, wohingegen Christoph Schmidt sein Hauptaugenmerk auf das russische Recht und die damit verbundenen Themen lenkt. Peter Blickle ist unter allen verwendeten Autoren der vielfältigste, da er zum einen Monographien zum Russland der Frühen Neuzeit verfasst hat, andererseits aber auch Herausgeber diverser Aufsatzsammlungen zu ausgewählten Problematiken ist. Bezüglich der Quellenlage ist anzumerken, dass diese in einigen Zeitabschnitten sehr unterschiedlich präsent ist, woraus sich diverse methodische Probleme ergeben. Normative Quellen für das 17. Und 18. Jahrhundert waren vor allem Gesetze und Ukase, aus welchen deutlich hervorgeht, was unter Majestätsverbrechen verstanden wurde.