Das Dienstrecht der Internationalen Organisationen.

Gerhard Ullrich liefert eine Gesamtdarstellung des Dienstrechts der Internationalen Organisationen und verdeutlicht den Prozess der Anerkennung gemeinsamer Werte sowie die Entwicklung einheitlicher Regelungsstandards. Im ersten Teil erläutert er die Grundlagen des Dienstrechts und gibt statistische Hinweise. Ausführlich kommentiert der Autor die Privilegien und Immunitäten der Bediensteten. Das Kernstück des Buches bildet die Untersuchung der Rechtsquellen des Dienstrechts der Internationalen Organisationen. Dabei nimmt die Rechtsprechung der internationalen Verwaltungsgerichte zu den Allgemeinen Rechtsgrundsätzen einen besonders breiten Raum ein. Diese Grundsätze bilden für alle Internationalen Organisationen einen verbindlichen Wertekanon. Eine zweite Rechtsquelle stellen die Strukturen und Elemente des normierten Dienstrechts der Internationalen Organisationen dar, die praxisorientiert kommentiert werden. Eine systematisierende Zusammenfassung in Dienstrechtskreisen gliedert die Fülle des Stoffes. Abschließend behandelt der Autor das Rechtsschutzsystem für die internationalen Bediensteten und erläutert das Verfahren vor den internationalen Verwaltungsgerichten. Es ist heute mehr denn je gerechtfertigt, von einer Einheit in der Vielfalt des Dienstrechts zu sprechen. Dieser Trend setzt sich verstärkt fort. Dabei vollzieht sich die Rechtsangleichung nicht nur horizontal durch die Rechtsprechung der internationalen Verwaltungsgerichte zu den Allgemeinen Rechtsgrundsätzen, sondern auch vertikal durch die vielfache Übernahme bereits normierten Dienstrechts durch andere Internationale Organisationen. Mit der vorliegenden Gesamtdarstellung des Dienstrechts der Internationalen Organisationen leistet Gerhard Ullrich einen rechtsdogmatischen und praxisorientierten Beitrag zu diesem Teilbereich des institutionellen Völkerrechts.

Gerhard Ullrich studied law in Munich, Lausanne and Geneva; 1967 Doctor of Laws; Representing the German Government in various international conferences and at the Interim Committee for the establishment of the European Patent Organisation (EPO) (1973-1977); General Legal Counsel of the European Patent Office (1977-2005); Member of the Munich Bar (since 2005); Vice-President of the Appeals Committee of the Council of the EPO (2010-2012); Advising various international organisations on the implementation of their employment law; Numerous publications on the law of the international civil service; Member of the European Stability Mechanism Administrative Tribunal (since 2014).

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