Das Discussion Paper 'Preliminary Views on Revenue Recognition in Contracts with Customers'
Autor: | Mike Tucesku |
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EAN: | 9783640589104 |
eBook Format: | PDF/ePUB |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 12.04.2010 |
Untertitel: | Der richtige Weg für eine einheitliche Umsatzsrealisation? |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Discussion Paper Ertragsrealisation IFRS Mehrkomponentengeschäfte Revenue Recognition Umsatzrealisation |
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine Hauptaufgabe des International Accounting Standards Board (IASB) ist es, eine weltweite Konvergenz mit den länderspezifischen Rechnungslegungssystemen zu erreichen. Mit der Unterzeichnung des sog. Norwalk-Abkommens im September 2002 wurde eine enge Zusammenarbeit zwischen dem IASB und dem Financial Accounting Standards Board (FASB) vereinbart. Ziel war die Abschaffung der bisherigen Unterschiede zwischen den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) bis zum Jahr 2005. Ebenfalls im Jahr 2002 wurde das Konvergenzprojekt 'Revenue Recognition' des IASB und FASB ins Leben gerufen. Die bisherigen Regelungen zur Ertragsvereinnahmung (revenue recognition) sind in den Stan-dards IAS 11 (Construction Contracts) und IAS 18 (Revenue) verankert. Diese wurden vom IASB und FASB im Rahmen des 'Revenue Recognition Projects' überprüft und überarbeitet. Es wurden Inkonsistenzen zwischen dem IAS 18 und dem Rahmenkonzept (framework) sowie bei der Anwendung der beiden Standards identifiziert. Ebenso mangelt es in den IFRS an Vorschriften zur bilanziellen Behandlung von Mehrkomponentengeschäften (multiple element arrangements). Zwar wird durch die Vorschriften in den IFRS auf die US-GAAP ausgewichen, allerdings sind die über 200 branchen- und fallspezifischen Regelungen weniger prinzipienbasiert. Durch diese Inkonsistenzen existieren beim Bilanzierenden teilweise große Ermessensspielräume. Dadurch bekommen Unternehmen eine einfache Möglichkeit, die Ertragsvereinnahmung bewusst oder durch Unvermögen zu manipulieren. Dabei nehmen Erträge insbesondere für externe Bilanzadressaten wie Investoren oder Gläubiger eine wichtige Rolle ein.