Das Diskontinuitätsprinzip im Parlamentsrecht.

Das parlamentarische Diskontinuitätsprinzip bewirkt, dass zum Ende der Wahlperiode der gesamte Parlamentsbetrieb - alle Mandatsträger, die gesamte Organisation und alle liegengebliebenen Beratungsgegenstände - verfällt, nur um in der neuen Legislatur in sehr ähnlicher Form neu zu entstehen. Der Autor zeigt auf, dass sich dieses Prinzip über alle Umbrüche in der Geschichte des deutschen Parlamentarismus erhalten hat, weil es eine bereinigende Wirkung hat und die scheinbar radikale Erneuerung durch starke kontinuierliche Effekte in der modernen Parlamentspraxis abgemildert wird. Obwohl das Diskontinuitätsprinzip kein zwingendes Verfassungsprinzip ist, hat es sich bewährt. Es gibt dem Ende und Neubeginn der Wahlperiode jedes Bundestags erst die volle Bedeutung und schafft so eine leicht nachvollziehbare Ordnung, deren Wert in einer Demokratie nicht unterschätzt werden darf. Daher sollte die Geltung des Diskontinuitätsprinzips durch eine Normierung im Grundgesetz unterstrichen werden.

Alexander Aumüller studied law and European legal practice at the Leibniz University of Hanover and the University of Durham (UK). After his first state examination, he was employed as a research assistant at the Chair of Public Law and Social Law under Prof. Dr. Hermann Butzer, where he also wrote his dissertation. He passed his second state examination at the Higher Regional Court of Celle in 2019. Since then, he has been working as a lawyer in a corporate law firm in Hanover.

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