Das Elberfelder System der Armenfürsorge

Studienarbeit aus dem Jahr 1994 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,0, Universität Kassel, Veranstaltung: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten an Problemen und Personen aus der Sozialpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Die heutige Bundesrepublik Deutschland ist eines der reichsten und wirtschaftskräftigsten Länder in der Welt. Bekant ist sie aber auch für ihr soziale System, daß eines der Vorbildlichsten in der Welt darstellt. Die Ursprünge für dieses System liegen im preußischen Staat, der bereits im Jahr 1794, im 'Preußischem Allgemeinen Landrecht' (05. Februar 1794), Bestimmungen über die staatliche Armenpflege festlegte.1 Ihnen folgten 1854 die Arbeiterversicherung, die Grundlage der modernen Sozialversicherung wurde. Danach kamen 1883 die Krankenversicherung der Arbeiter 1884 die Unfallversicherung der Arbeiter und 1889 die Rentenversicherung der Arbeiter. Ab 1911 wird das 'Soziale Netz' durch die 'Reichsversicherungsordnung' geordnet. Im gleichen Jahr wurde auch die 'Angestelltenversicherung' festgeschrieben. Ihm folgten 1927 die Arbeitslosenversicherung und 1953 ein eigenes Sozialrecht. Abschluß dieser Entwicklung einschließlich vieler Reformen, ist die Pflegeversicherung, die 1995 eingeführt wird. In dem heutigen Referat stellen wir ein System der Armenpflege, in der preußischen Rheinprovinz vor, daß in weiterentwickelter Form, den heutigen Sozialämtern nahekommt.

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