Das Ergebnis nach DVFA zur Ermittlung der Ertragskraft eines Unternehmens

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 1,7, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Neu-Ulm; früher Fachhochschule Neu-Ulm , Veranstaltung: Controlling, Sprache: Deutsch, Abstract: Jeder Kaufmann ist zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet, welcher 'unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage' zu vermitteln hat. Diese Angaben erlauben es den Bilanzadressaten ihre Informationsbedürfnisse zu befriedigen und dienen zum Beispiel als Grundlage für Investitionsentscheidungen oder Kreditvergaben. Den Unternehmen stehen allerdings unterschiedlichste Bilanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung um ihre bilanzpolitischen Ziele zu erreichen, was zur Folge hat, dass die im Jahresabschluss ausgewiesenen Werte nicht dem tatsächlichen Bild entsprechen müssen. Für die Bilanzadressaten bedeutet dies, dass ihre Entscheidungen auf falschen Angaben beruhen können. Hier setzt die Bilanzanalyse an, deren Ziel es ist ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Unternehmung zu ermitteln, indem sie Unternehmensinformationen mithilfe von Kennzahlen und Kennzahlensystemen aufbereitet und auswertet. Die Bilanzanalyse teilt sich aufgrund der unterschiedlichen Informationsinteressen in finanzwirtschaftliche und erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse, wobei Letzteres vor allem für die Anteilseigner von Interesse ist und Auskunft über den Jahreserfolg erteilt. 'Das wesentliche Ziel der Erfolgsanalyse besteht in der Beurteilung der Ertragskraft des zu analysierenden Unternehmens'6, wobei unter Ertragskraft die Fähigkeit eines Unternehmens bezeichnet wird auch in Zukunft nachhaltig Gewinne zu generieren und dadurch zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit beizutragen. Die Ertragskraft ermöglicht somit den verschiedenen Stakeholdern Rückschlüsse für ihre Entscheidungen zu ziehen. So schließen beispielsweise Arbeitnehmervertreter von der Ertragskraft auf die Aussichten für zukünftige Lohn- und Gehaltsverhandlungen oder Konkurrenten auf den Erfolg zukünftiger Preiskämpfe.

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