Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das europäische Beihilfenrecht

Die Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist nicht mehr nur eine Frage des nationalen Rechts. Seit jeher ist das EEG auch Gegenstand unionsrechtlicher Bewertungen, wobei insbesondere die Vereinbarkeit des EEG mit dem EU-Beihilfenrecht im Fokus der Diskussionen steht. Bei der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien offenbart sich ein Konflikt zwischen der Verhinderung wettbewerbsverfälschender Eingriffe der Mitgliedstaaten und des Umwelt- und Klimaschutzes. Dabei nimmt auch die Frage nach einer gerechten Kostenverteilung im Rahmen der Förderung eine prominente Rolle in der Diskussion über die Energiewende ein. Zuletzt hat die Europäische Kommission am 18. Dezember 2013 ein beihilfenrechtliches Prüfverfahren gegen das EEG eingeleitet, das die Vereinbarkeit der Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien mit dem europäischen Binnenmarkt untersucht. Elina Reschke stellt ebenfalls eine solche Untersuchung an. Sie prüft hierbei insbesondere zwei Wirkmechanismen: den Vergütungs- und Ausgleichsmechanismus des EEG zur Förderung der EE-Anlagenbetreiber sowie die Besondere Ausgleichsregelung zur Entlastung stromintensiver inländischer Unternehmen von den Kosten, die mit der Förderung erneuerbarer Energien einhergehen.