Das Freigabeverfahren gemäß § 246a Aktiengesetz

Florens Sauerbruch untersucht, welche Funktionen das Beschlussmängelrecht im Kontrollgefüge der Aktiengesellschaft erfüllt. Er analysiert die Anreizstrukturen, die missbräuchliche Klagen begünstigen und erläutert die Wirkungsweise des Freigabeverfahrens und gibt Auslegungsempfehlungen für die Tatbestandsmerkmale des Paragraphen und entwickelt Vorschläge zur weiteren Reform des Aktiengesetzes.

Dr. Florens Sauerbruch promovierte bei Prof. Dr. Heribert Hirte, LL.M. (Berkeley), am Seminar für Handels-, Schifffahrts- und Wirtschaftsrecht der Universität Hamburg. Er ist als Rechtsanwalt in München tätig.

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