Das Gebot der zivilprozessualen Waffengleichheit

Das zivilprozessuale Gebot der Waffengleichheit wird in Rechtsprechung und Literatur beinahe einhellig anerkannt. Zugleich ist die Diskussion bis heute kaum über kasuistische Ansätze zu seiner Konkretisierung hinausgekommen. Umstritten sind nicht nur normative Verankerung und Abgrenzung von anderen verfassungsrechtlichen Positionen, insbesondere dem Recht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG, sondern auch die dogmatische Einordnung als Prozessgrundrecht oder Verfahrensgrundsatz. Vor dem Hintergrund einer ausführlichen Darstellung der bisherigen Anwendungsfelder bestimmt der Autor den konsensfähigen Gehalt des Waffengleichheitsgebots näher.