In diesem Forschungsbericht analysieren die Autoren das Geldwäschepotential der einzelnen Glücksspielformen in Abhängigkeit der Anbieter und lizensierenden Jurisdiktion. Dabei legen sie die 4. EU-Geldwäscherichtlinie zugrunde, die von den Mitgliedsländern verlangt, Glücksspielanbieter einer besonderen Kontrolle zu unterwerfen, um Geldwäsche präventiv zu unterbinden. Bislang müssen lediglich Casinos diese Vorschriften erfüllen. Die Autoren zeigen auf, dass ausschließlich für Lotterien ein geringes Geldwäscherisiko nachgewiesen werden kann. Die Anbieter aller anderen Glücksspielformen sind daher als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) aufzunehmen. 

Dr. Ingo Fiedler, Isabell Krumma und Eva Reh sind (ehemalige) Mitarbeiter des Arbeitsbereichs Glücksspiele der Universität Hamburg. Sie forschen aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht zu den verschiedenen Facetten von Glücksspielen.

Ulrich Andreas Zanconato arbeitet als Senior Legal Counsel (Financial Markets). Zu seiner Expertise gehört Geldwäscheprävention.

Professor Dr. Killian J. McCarthy  forscht an der University of Groningen zu internationalen Finanzmärkten, Wirtschaftskriminalität und Geldwäsche. 

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