Das Gesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)

Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,0, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Köln (Abteilung Köln), Veranstaltung: Seminar über grenzübergreifende polizeiliche Zusammenarbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit widmet sich dem Gesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Auf Grundlage dieses Gesetzes erfolgt der weltweite Auslieferungsverkehr der BRD, wenn keine speziellen bi- oder multilateralen Übereinkommen bestehen. Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (im nachfolgenden mit IRG bezeichnet) trat erstmalig 1983 in Kraft. 1994 wurde eine Neufassung des Gesetzes bekanntgegeben und zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes von 2012 geändert. Das IRG löste das Deutsche Auslieferungsgesetz ab, dass seit 1929 Gültigkeit hatte. Die Notwendigkeit einer Reform des Rechtshilferechts hatte in den 50er Jahren seinen Ursprung. Mit dem Abschluss neuer Auslieferungs- und Rechtshilfeverträge, wie zum Bespiel dem Europäischen Auslieferungs-übereinkommen von 1957 und dem Europäischen Übereinkommen über Rechtshilfe in Strafsachen von 1959, wurde die gesetzliche Verankerung der neu erarbeiteten Grundsätze unumgänglich. Forderungen nach Rechtsstaatlichkeit des Grundgesetzes, die später folgende Erleichterung des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs sowie praktische Erfahrungen aus bearbeiteten Einzelfällen, führten zu einem Referentenentwurf und nach der Bildung einer Kommission letztendlich 1981 zur Vorlage des Gesetzesentwurfes. Ziel dieser Seminararbeit ist, die aktuelle Rechtslage darzustellen und zu analysieren.