Das Going Concern Prinzip in der Jahresabschlussprüfung

Die Selbstverständlichkeit und Allgemeingültigkeit des Going Concern Prinzips wurden in den vergangenen Jahren oftmals auf Grund der anscheinend unvorhersehbaren Unternehme- insolvenzen oder Bilanzmanipulationen in Frage gestellt, da in solchen Fällen meist ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt worden war. Die strikte Anwendung des Prinzips wurde angezweifelt und der wirtschaftsprüfende Berufsstand kritisiert. Der Urteilsbildung über die Going Concern Annahme kommt wegen der allgemein zu beoba- tenden Tendenz einer ständig zunehmenden wirtschaftlichen Verflechtung, der wachsenden Entscheidungskomplexität und der nicht abschließend zu beurteilenden Folgen eine immer größere Bedeutung zu. Die Entscheidung selbst hat durch den Prüfer bei einer hinreichenden Sicherheit mit einem möglichst geringen Mitteleinsatz zu erfolgen. Die Dissertation von Frau Adam beschäftigt sich mit den bestehenden Normen und deren Wirkung für den Prüfer. Die Darstellung des Forschungsstandes geht bis zu den Anfängen der methodengestützten Verfahren zur Urteilsbildung zurück und umfasst zusätzlich die empirischgestützten Entscheidungsansätze. Im Rahmen der empirischen Studie werden Faktoren und deren Bedeutung für die Meinun- bildung, die Beeinflussungsmöglichkeiten durch Externe sowie die theoretische Eignung und die praktische Anwendung von mathematisch-statistischen Verfahren durch die Studienteiln- mer untersucht. Eine empirische Studie mit entsprechender Themenstellung wurde im deuts- sprachigen Raum bis jetzt noch nicht durchgeführt.

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