Das Grundgesetz - Antwort auf Weimar

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Christian-Albrechts-Universität Kiel, Veranstaltung: Übung "Das politische System der Bundesrepublik Deutschland", Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Unter diesen Voraussetzungen begannen in den westlichen Besatzungszonen die Vorarbeiten für eine verfassunggebende Versammlung: An der Münchner Ministerpräsidentenkonferenz im Juni 1947 nahmen letztmals die Ministerpräsidenten der Sowjetzone teil, im Verlauf der Konferenz verließen sie diese dann auf Geheiß Moskaus. Da nunmehr eine zumindest vorläufige Trennung des Gebietes der vier Besatzungszonen unausweichlich erschien, beschlossen die Westalliierten unter Beteiligung der Nachbarländer Luxemburg, Belgien und der Niederlande auf der Londoner Sechs-Mächte-Konferenz die Frankfurter Dokumente: Durch die Einberufung einer verfassunggebenden Versammlung sollte ein demokratischer und föderalistischer Staat geschaffen werden. Unter diesen Vorgaben konferierten die westdeutschen Ministerpräsidenten in Koblenz und beschlossen, eine gesamtdeutsche Verfassung zurückzustellen, bis die Voraussetzung, also die Einheit Deutschlands, geschaffen sei. Man einigte sich auf den Namen ¿Grundgesetz¿ für diese provisorische Verfassung. Im Anschluss an eine Sachverständigenkonferenz auf Herrenchiemsee nahm der Parlamentarische Rat am 1. September 1948 seine Arbeit auf. Die 65 Abgeordneten waren zuvor von den westdeutschen Landtagen gewählt worden. Gemäß den politischen Kräfteverhältnissen setze er sich wie folgt zusammen: CDU/CSU und die SPD waren mit jeweils 27 Abgeordneten bestimmend, die kleineren Parteien (FDP, Zentrum, DP, KPD) stellten zusammen elf Mitglieder. Zum Präsidenten des Rates wurde Konrad Adenauer gewählt. Am 8. Mai 1949, also genau vier Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation, stimmten die Mitglieder über das Grundgetz ab; eine klare Mehrheit von 53 gegen zwölf Stimmen nahm den Entwurf des Grundgesetzes an. Anschließend wurde das Grundgesetz in elf von zwölf Landtagen angenommen. Da eine Volksabstimmung wegen des provisorischen Charakters nicht gewollt war, trat das Grundgesetz am 23. Mai 1949 in Kraft.

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