Das Grundsteuersystem im Wandel. Zur Grundsteuerreform des Jahres 2019

Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 14 Punkte, Universität Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit behandelt die Grundsteuer und geht dabei umfassend auf das bisherige Grundsteuersystem, geschichtliche Hintergründe, das Urteil des BVerfG, welches die Grundsteuerreform zur Folge hatte, sowie mögliche Reformmodelle und das beschlossene Reformmodell ein. Dabei werden verschiedene kritische und verfassungsrechtlich bedenkliche Aspekte miteinbezogen und beleuchtet. Ebenso enthalten ist ein umfassendes Literaturverzeichnis, das bei der eigenen Quellensuche helfen kann. Die Grundsteuer ist eine der ältesten Steuern überhaupt und spielt auch heute noch eine bedeutende Rolle für die Finanzausstattung der Kommunen: Sie besteuert den Besitz von Grundstücken und Gebäuden und steht gem. Artikel 106 VI GG den Gemeinden zu, in deren Hoheitsgebiet diese liegen. Mit zuletzt ca. 14 Mrd. Euro Jahresaufkommen bundesweit stellt sie eine stabile und unverzichtbare Einnahmequelle für die Gemeinden dar. Kritische Stimmen sehen die Grundsteuer jedoch als eklatante Verletzung des Leistungsfähigkeitsprinzips der Besteuerung und sind der Ansicht, sie genüge auch dem Äquivalenzprinzip nicht. Als einzige Steuer, die zur Berechnung der Bemessungsgrundlage noch immer auf die völlig veralteten Einheitswerte Bezug nimmt, wurde die Grundsteuer hinsichtlich ihrer Verfassungsmäßigkeit wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Gleichheitsgebot aus Art. 3 I GG bereits seit Jahrzehnten kritisch betrachtet. So war es nur eine Frage der Zeit, bis sich auch das BVerfG mit dieser Problematik auseinanderzusetzen hatte, was Ende 2014 dann auch der Fall war. Mit Urteil vom 10.04.2018 erklärte das BVerfG das alte Grundsteuermodell für verfassungswidrig und forderte eine Neuregelung bis Ende 2019. Am 08.11.2019 wurde daher nach vielen Diskussionen um potentielle Reformmodelle die wohl wichtigste Steuerreform des vergangenen Jahres vom Bundesrat verabschiedet: die Erneuerung des Grundsteuermodells.