Das Hausrecht bei Übertragungen von Fußballspielen und das Urteil vom 8. November 2005

Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,0, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Folgenden wird das mit den Übertragungsrechten an Fußballspielen zusammenhängende Hausrecht näher definiert und im Speziellen auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 8. November 2005 eingegangen. Zweifelsohne zählt die Samstagnachmittagskonferenz der 1. und 2. Fußball-Bundesliga im UKW-Radio zum Kulturgut des deutschen Sportjournalismus. Bereits im Mai 1964 berichteten Fußballkommentatoren des Bayrischen Rundfunk live aus dem Stadion. Bis heute nehmen Kommentare jedes Wochenende fast neun Millionen Hörer mit in die Fußballstadien der 36 Erst- und Zweitligisten in Deutschland und beschreiben für sie das Spielgeschehen. Damit die Spiele jedoch übertragen werden dürfen, müssen Radiosender seit der Saison 1999/2000 eine Hörfunklizenz bezahlen. Im März 2013 schrieb die Deutsche Fußball Liga e. V., kurz DFL, diese Übertragungsrechte an den Fußballspielen aufgrund des Interesses von Alternativanbietern erstmals aus. Somit bestand die Möglichkeit, dass die Übertragungen nicht mehr über den ARD-Hörfunk abzurufen sind. Zuvor waren diese über einen Kooperationsvertrag geregelt, der der DFL jährlich rund sieben Millionen Euro zusicherte. Neben den Audiorechten wurde das Live-Rechtepaket für die Internetübertragung, das bis dato der Regiocast-Sender '90elf' besaß, neu vergeben. Mit dem neugestalteten Wettbewerb um die Vergabe der Rechte wollte die Deutsche Fußball Liga für Fans und Verwerter attraktive, reichweitenstarke und vor allem zukunftsorientierte Lösungen auf sämtlichen Verbreitungswegen erreichen. Neben dem Preis spielte laut damaligen DFL-Direktor Jan Lehmann auch das Produkt des Anbieters eine entscheidende Rolle. Ebenfalls sollte durch die Vergabe eine klare Strukturierung der audiovisuellen Rechte gewährleistet werden. Letztlich behielt die ARD das UKW-Rechtepaket, während die Web/Mobile-Rechte das neu gegründete Fußballradio 'SPORT1.fm' für vier Jahre erhielt. Zur Bundesligasaison 2017/18 wurde 'SPORT1.fm' vom US-Konzern Amazon übernommen, der über das Format Prime Music von nun an alle Spiele der 1. und 2. Bundesliga übertrug. Zur neuen Bundesligasaison hat sich dies nochmals geändert. Die ARD, die schon das UKW-Rechtepaket besitzt und auf deren Basis die Bundesliga-Schlusskonferenz auf UKW-Wellen übertragen wird, hat nun auch die Online-Rechte übernommen. So kann die ARD mindestens bis zur Bundesligasaison 2024/25 Audio-Reportagen aus den Stadien der Erst- und Zweitligisten live auf der neuen Sportschau-App übertragen.