Das Internationale Anfechtungsrecht in der Insolvenz

Nach welchem Recht soll im Falle grenzüberschreitender Insolvenzen die Anfechtbarkeit von masseschädigenden Rechtshandlungen beurteilt werden? Bislang gab es zu dieser Frage drei Lösungsvorschläge: Erstens die Anwendung des Rechtes des Staates der Verfahrenseröffnung, zweitens die Anknüpfung an das Statut der anzufechtenden Rechtshandlung und drittens unterschiedlich ausgestaltete Kombinationen von beidem zu einer Kumulativanknüpfung, deren größter Nachteil es ist, immer zum anfechtungsfeindlichsten Recht zu führen - ein Weg, den nun leider auch die Europäische Insolvenzverordnung vorschreibt. Sebastian Zeeck untersucht diese Modelle und verwirft sie. Statt dessen schlägt er ein neues vor: eine Alternativanknüpfung, die das anfechtungsfreundlichste Recht beruft und damit die Anfechtung in den besonders manipulationsgefährdeten internationalen Insolvenzen aussichtsreich macht.

Geboren 1966; Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg und München; danach Tätigkeit als Dozent; seit 1998 Anwalt; 2002 Promotion; derzeit stellvertretender Leiter der Stabsrechtsabteilung einer großen Handelsgruppe.