Das Khalifat in der Seldschukkenzeit
Autor: | Fahri Özkul |
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EAN: | 9783640262076 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 05.02.2009 |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Arabische Historiographie Khalifat Seldschukkenzeit |
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Studienarbeit aus dem Jahr 1995 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Allgemeines u. Übergreifendes, Note: 2, Freie Universität Berlin (Arabistik), Veranstaltung: Arabische Historiographie, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach der Auswanderung (hi?ra) von Mekka nach Medina (622)
gründet der Prophet Muhammad einen theokratischen Staat.
Gestützt auf göttliche Offenbarungen kann er den islamischen
Staat leiten. Im Jahre 632 stirbt der Prophet ohne einen Erben
zu hinterlassen, Doch bestimmt er testamentarisch wer die
islamische Gemeinde (ummah) leiten soll. Da der Prophet der
Siegel der Propheten ist, sind sich die Muslime darüber
bewusst, daß mit dem Tod des Propheten die göttliche
Offenbarung aufhört und Niemand statt seiner die Führung des
theokratischen Staates übernehmen kann. Trotz dessen braucht
dieser Staat eine Führung, damit sich der Staat fortsetzen
kann, und die Gläubigen sich nicht spalten sollen. Die
Prophetengenossen kommen zu einem Konsens (i?m?aa), daß sie
einen Führer brauchen, der die geistliche und weltliche
Führung der Gemeinde übernimmt. Auch wenn dieser die göttliche
Offenbarung nicht hat und den Propheten in seiner Prophetie
nicht stellvertreten kann, so hat er doch noch das göttliche
Wort, in der Form des Qurans, die durch auswendig Lernen und
Rezitierung in der Zeit des Propheten bewahrt wurde, und der
Sunnah des Propheten, d.h.: Das Beispiel des Handelns und des
Lebens des Propheten nach der Richtschnur des Qurans. Der
Führer des Staates soll Halifa benannt werden, welches die
Prophetengenossen aus dem Quran (Sure 2-31 und Sure 38-26.)
entnehmen. Das Khalifat wird als ein Amt verstanden, es ist da
um die weltlichen und geistlichen Belange der Ummah zu leiten.
In seinem Amt ist der Khalif Imam ( Vorbeter ) und Sultan
(weltlicher Herr), der nach der Scharia handeln soll. [...]