Das Kind im Islamischen Recht

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 16 Punkte (sehr gut), Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Juristische Fäkultät), Veranstaltung: Internationales Kindschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Kind im Islamischen Recht von: Samir Omeirat 6. Fachsemester Gliederung A. Islamisches Familienrecht und seine Bedeutung für das deutsche internationale Privatrecht 1 B. Islamisches Recht im Allgemeinen 1 I. Islamisches Recht als religiöses Recht 1 II. Rechtsschulen des islamischen Rechts 2 1. Sunnitische Rechtsschulen 2 a) Die malikitische Rechtsschule 2 b) Die hanafitische Rechtsschule 3 c) Die schafiitische Rechtsschule 3 d) Die hanbalitische Rechtsschule 3 2. Schiitische Rechtsschulen 3 III. Rechtsquellen des islamischen Rechts 4 1. Der Koran 4 2. Die Sunna 4 3. Ijma 5 4. Qiyas 5 5. Ijtihad 6 6. Urf 6 C. Das Kind im islamischen Recht 6 I. Abstammung 6 1. Mutterschaft 7 2. Vaterschaft 8 a) Vermutungsfristen der legitimen Vaterschaft 8 b) Legitimation durch nachträgliche Ehe 9 c) Bekenntnis der Vaterschaft 9 II. Die Annahme als Kind 11 III. Elterliche Sorge 11 1. Elterliche Sorge bei einem legitimen Kind 11 a) Die Hadanah 12 aa) Länge der Hadanah 12 bb) Gründe für den Entzug der Hadanah 13 cc) Übertragung der Hadanah auf eine andere Person 14 b) Die Walaya 15 aa) Personensorgerechtlicher Teil der Walaya 15 bb) Vermögenssorgerechtlicher Teil der Walaya 16 (1) Befugnisse des testamentarisch einberufenen Vermögenssorgeberechtigten 16 (2) Befugnisse des gerichtlich einberufenen Vermögenssorgeberechtigten 17 cc) Beendigung und Entzug der Walaya 17 2. Elterliche Sorge nach vollzogener Scheidung 18 3. Elterliche Sorge bei illegitimen Kindern 18 IV. Unterhaltspflichten gegenüber dem Kind 19 1. Die Unterhaltspflicht im Allgemeinen 19 2. Unterhalt für legitime Kinder 20 3. Unterhalt für illegitime Kinder 21 V. Die Geschäftsfähigkeit 21 1. 1. Stufe: Zeitraum von der Vollendung der Geburt bis zum Erreichen des Alters der Unterscheidungsfähigkeit 22 2. 2. Stufe: Zeitraum vom Alter der Unterscheidungsfähigkeit bis zum Erreichen des Alters der Mündigkeit in in persönlichen Angelegenheiten 22 3. 3. Stufe: Zeitraum vom Alter der Mündigkeit in persönlichen Angelegenheiten bis zur Volljährigkeit in Vermögensangelegenheiten 23 Literaturverzeichnis

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