Das Kollegialprinzip in der Verwaltungsorganisation

Das Kollegialprinzip ist neben dem Hierarchieprinzip ein gleichberechtigtes Aufbauprinzip der Verwaltungsorganisation. Es umfaßt drei Grundtypen der Verwaltungsorganisation: die pluralistischen, professionellen und kooperativen Gremien. Die Kollegialgremien bilden Formen der Selbststeuerung in der Verwaltung, die als Ergänzungen demokratischer Legitimation und als funktionsgerechte Ausgestaltung verselbständigter Einheiten dienen. Thomas Groß untersucht die verfassungsrechtlichen Grundlagen im Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip und die Folgerungen für den institutionellen Gesetzesvorbehalt, das Verfahrensrecht und den gerichtlichen Rechtsschutz. Außerdem stellt er die Kollegialgremien in der Verwaltung der Europäischen Union dar und ordnet diese in ihre supranationalen Legitimationsstrukturen ein.

Geboren 1964; Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen, Genf und Heidelberg; Promotion und Habilitation in Heidelberg; Professuren in Gießen und Frankfurt am Main; seit 2011 Professor für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsvergleichung an der Universität Osnabrück.
  

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