Das Leistungsversprechen auf erstes Anfordern.

Bürgschaften und Garantien auf erstes Anfordern sind im Rechtsverkehr sehr verbreitet. Auch sonst wird Zahlung auf erstes Anfordern oft versprochen. In der Arbeit wird die dogmatische Struktur solcher Versprechen analysiert. Auf Grund dieser Analyse wird dann eine Reihe praktischer Fragen für alle diese Struktur aufweisende Versprechen einheitlich beantwortet. Dabei ergibt sich, dass die vorgeschlagene dogmatische Lösung die teilweise undurchsichtige Rechtsprechung zur Bürgschaft auf erstes Anfordern erklären kann. Dagegen wird gezeigt, dass die Garantie auf erstes Anfordern kein einheitliches Rechtsinstitut ist: es kommen zwar Garantien vor, die als mit einer Klausel auf erstes Anfordern versehene Garantieverträge anzusehen sind, die typischen Garantien auf erstes Anfordern weisen aber die erörterte Struktur gerade nicht auf und haben mit einem Garantievertrag eigentlich nichts zu tun. Dies erklärt die scheinbar widersprüchliche Behandlung solcher Garantien in der Rechtsprechung.

Piotr Hoffman hat in Warschau Mathematik und Informatik studiert; 2005 erfolgte die Promotion mit einer Dissertation über Softwarespezifikation und in den Jahren 2005-2013 die Beschäftigung als Dozent am Institut für Informatik der Universität Warschau. Zugleich studierte er in Warschau Rechtswissenschaften; im Jahre 2016 erfolgte die Promotion beim Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe H. Schneider an der TU Darmstadt mit einer Dissertation über Bürgschaften und Garantien auf erstes Anfordern. Seit 2010 ist er als Rechtsanwalt tätig, seit 2012 als Partner der Warschauer Kanzlei Hoffman i Wspólnicy mit einem Schwerpunkt im Bereich Prozessführung inklusive Schieds-, Kartell- und Wirtschaftsstrafverfahren.