Das Natürlichkeitsargument bei biotechnologischen Maßnahmen.

Die Arbeit untersucht die Validität von Natürlichkeitsargumenten in der Diskussion um die Legitimität biotechnologischer Maßnahmen. Sie nähert sich dieser Aufgabe im Wege einer kritischen Überprüfung des Natürlichkeitsbegriffs, der in diesem Zusammenhang herangezogen wird. Dieser geht in aller Regel auf die aristotelische Trennung von Kunst und Natur zurück und setzt sich dabei einer ersten Kritik aus. Im Anschluss daran erfolgt eine ausführliche Prüfung der Validität von Natürlichkeitsargumenten zur Legitimation rechtlicher Verhaltensnormen im Bereich der Biomedizin. Im Ergebnis können in einer rechtlichen Diskussion allein jene Argumente überzeugen, die die besseren Gründe für eine bestimmte Position angeben. Natürlichkeitsargumente erweisen sich in der Debatte um neue biotechnologische Verfahren als hinderlich.

Frauke Rostalski holds a chair in criminal law, criminal procedural law, philosophy of law and comparative law at the University of Cologne. Following her doctorate and habilitation process at the Institute for Criminal Sciences of the Philipps University Marburg, funded by, inter alia, scholarships by the German Research Foundation (Deutsche Forschungsgemeinschaft), the German Academic Exchange Service (Deutscher Akademischer Austauschdienst, DAAD), the Marie Curie Programme of the European Union and the Volkswagen Foundation, she spent one research year at the State University of New York, Buffalo, NY.

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