Das Palermo-Übereinkommen und sein Einfluss auf das deutsche Strafrecht

Dem Palermo-Übereinkommen und seinen drei Zusatzprotokollen kommt eine überragende Bedeutung bei der Verfolgung grenzüberschreitender organisierter Kriminalität zu und dennoch fristen sie innerhalb des deutschsprachigen Rechtsraums ein Schattendasein. Die Untersuchung stellt erstmals die Konventionen im völkerrechtlichen und nationalen Kontext dar und zeigt die herausgearbeiteten Umsetzungsdefizite im deutschen Strafrecht bei den Regelungen zur Bildung krimineller Vereinigungen, dem Menschenhandel, der Migrantenschleusung sowie dem Waffenhandel. Die Auffassung des Gesetzgebers einer nicht notwendigen Umsetzung des Palermo-Übereinkommens wird widerlegt und zugleich die Rechtsprechung aufgefordert, den Begriff der kriminellen Vereinigung im Sinne des § 129 StGB erweiternd auszulegen.

Patrick M. Pintaske studierte Rechtswissenschaften an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder und absolvierte nach der Zeitals Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Osnabrück das Referendariat im Freistaat Sachsen mit Stationen u.a. beim LKASachsen und dem OLG Dresden. Er ist derzeit Strafrichter in Pirna.

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