Das Patentgesetz und seine Implementierung

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Chinesisch / China, Note: 1,0, Universität zu Köln (Ostasiatisches Seminar), Veranstaltung: Hauptseminar: Gesetzgebung und Gesetzesimplementierung in der VR China, Sprache: Deutsch, Abstract: Geistiges Eigentum ist ein materieller Vermögensgegenstand, kann als solcher von juristischen und natürlichen Personen besessen und verkauft werden und bedarf deshalb der Absicherung durch den gewerblichen Rechtsschutz. Die Funktion des gewerblichen Rechtsschutzes besteht in der Sicherung von Individualinteressen. Bezogen auf den Schutz geistigen Eigentums ist also der Schutzgegenstand die gewerbliche oder künstlerische Leistung der Rechtsinhaber. Die Rechte an geistigem Eigentum [zhishi chanquan] werden in den Allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts (AGZ) in vier Rechte unterteilt: das Alleinnutzungsrecht am Warenzeichen [shangbiao zhuanyongquan], das Entdeckungsrecht [faxianquan], das Urheberrecht [zhuzuoquan] und das Patentrecht [zhuanliquan]. Das Patentrecht wird als Schutzrecht definiert, welches seinem Inhaber, dem Erfinder, ein zeitlich begrenztes Monopol auf wirtschaftliche Ausbeute von Erfindungen gewährleistet. Es entzieht also die Produktherstellung dem Wettbewerb und führt somit zu Wettbewerbsbeschränkung. Nach der letzten Revision des Patentgesetzes im Jahr 2000 und dem daran anknüpfenden WTO-Beitritt Chinas im Jahr 2001 wurde vom Untersuchungsausschuss des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses im Juni 2006 ein Bericht bezüglich der Implementierung des Patentgesetzes veröffentlicht. In dieser Arbeit steht die Übersetzung dieses Berichts im Mittelpunkt. Zur Hinführung und besseren Verständlichkeit wird zu Beginn zudem auf die soziale Lage und die Rechtsgeschichte des Patentwesens eingegangen.

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