Das Phänomen der sozialen Ungleichheit aus internationaler Perspektive

Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Soziologie - Individuum, Gruppe, Gesellschaft, Note: 1,7, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beleuchtet den Themenkpmples der Exklusion. Das soziale Phänomen der Exklusion lässt sich in jeder Gesellschaftsform erkennen. Innerhalb der Gesellschaften kann es zwar unterschiedliche Menschengruppen geben, die von Exklusion betroffen sind, dennoch ist dieses Phänomen auf internationaler Perspektive beobachtbar. Unter dem Begriff Exklusion versteht man die soziale Spaltung einer Gesellschaft. Diese Spaltung ist nicht allein auf materielle Güter und die immer größer werdende Spaltung zwischen arm und reich zu reduzieren, sondern ist besonders auf die soziale Ausgrenzung zurückzuführen. Exkludierte Menschen zeichnen sich oft dadurch aus, dass die den Anschluss an den Mainstream der Gesellschaft verloren haben. Demnach zufolge geht es bei dem prekärem Thema der Exklusion weniger um die Klassifizierung oben und unten innerhalb der Gesellschaft, vielmehr geht es um die Fragen: Wer gehört zur Gesellschaft und wer ist draußen, außerhalb der Gesellschaft anzusiedeln? Welche Personen sind nicht dazugehörig? Oft ist eine Abgrenzung von der Gesellschaft auch verbunden mit einer räumlichen Distanzierung vom Hauptstrom der Bevölkerung (Ghettos, soziale Brennpunktviertel...). Daraus lässt sich schließen, dass Exklusion mehr ist als nur von sozialer Ungleichheit betroffen zu sein. Betroffene erfahren in ihrer ausgegrenzten Position räumliche Distanzierung, ökonomische Marginalisierung und sozialem Verfall. Aus diesen gleichzeitig wirkenden Belastungen schaffen es die meisten Betroffenen nicht aus eigener Kraft zurück in die Gesellschaft, da sie selbst nicht glauben, dass im gesellschaftlichen Gefüge ein Platz für sie bestehe. Der meritokratische Ansatz: mehr Leistung = mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, gilt für die Ausgeschlossenen nicht, denn ihnen bleiben viele Zugänge und Chancen (bspw. Bildung) verwehrt, indem sie aktiv aus dem gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt werden.