Das Polizeirecht als ein durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bestimmtes System von Abwägungsentscheidungen.

Es fällt auf, dass sich im Polizeirecht viele unbestimmte Rechtsbegriffe und »Regeln« finden, obwohl es zu grundrechtseingreifenden Maßnahmen ermächtigt, die durch das Gesetz an sich hinreichend vorgezeichnet sein müssen. Der Autor vertritt die These, dass sich der Inhalt mancher Facetten des unbestimmten Rechtsbegriffs der Gefahr allein aus ihrem normativen Kontext erschließen lässt. Im Übrigen nimmt er an, dass die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Maßnahme und die Ausfüllung aller damit verbundenen Wertungsspielräume durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz geprägt sind. Der Autor zeigt, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur die Ermessensausübung durch die Polizei determiniert, sondern dass die rechtlichen Anforderungen an polizeiliche Maßnahmen insgesamt auf einem durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bestimmten System von Abwägungsentscheidungen beruhen.

Jan Brenz studierte von 2008 bis 2013 Rechtswissenschaft an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Er ist seit 2009 am Lehrstuhl von Prof. Dr. Barbara Remmert tätig. 2015 erwarb er einen Master of Laws und promovierte 2017 zum Doktor der Rechte. Seit 2016 absolviert er sein Referendariat am Landgericht Tübingen.