Das Preußische Allgemeine Landrecht und seine staatsrechtlichen Normen.

Wolfgang Stegmaier beschäftigt sich mit der Frage nach der Funktion staatsrechtlicher Gesetzgebung im Zeitalter des Hoch- und Spätabsolutismus am Beispiel des Preußischen Allgemeinen Landrechts. Ausgehend von dem Entwicklungsstand der Staatsrechtswissenschaft und der Gesetzgebungskunst bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts, beschreibt der Autor unter Auswertung der Gesetzgebungsmaterialien und der zeitgenössischen Diskussion die gesetzgeberischen Ansprüche, die man während der preußischen Justizreform verfolgte, und die gesellschaftlichen Erwartungen, die das gebildete Publikum mit der Reform verband. Der Autor arbeitet dabei die Möglichkeiten und Grenzen der in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zunehmend in ein Spannungsfeld zwischen den Prinzipien der uneingeschränkten Monarchie und den Ansprüchen der Aufklärung, insbesondere der wachsenden Bedeutung der Pflichtenlehre geratenden Gesetzgebung heraus. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor sodann die Funktionen staatsrechtlicher Gesetzgebung und wendet die gewonnenen Erkenntnisse auf die im ALR enthaltenen staatsrechtlichen Rechtssätze an. Das Werk endet mit einem Ausblick auf den Wandel, den das Verständnis von der Gesetzgebung im 19. Jahrhundert unter dem Einfluß der Pandektenwissenschaft erfahren sollte, betont dabei indessen die gemeinsamen Ansprüche von ALR und BGB.

Wolfgang Stegmaier wurde 1977 in Waiblingen geboren. Nach dem Wehrdienst bei der 1. Gebirgsdivision studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten Trier und Tübingen. 2004 bis 2009 war er im wissenschaftlichen Dienst der Eberhard-Karls-Universität Tübingen beschäftigt und leistete von 2007 bis 2009 den juristischen Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Hechingen ab. Nach zweijähriger Tätigkeit bei einer Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei wurde er 2011 zum Richter ernannt.